Entscheidung gefällt: Ein explizit ausgewiesenes Hundeauslaufgebiet wird es in der Gemeinde Brieselang auch künftig nicht geben. Ein entsprechender Prüfantrag der IBB-Fraktion zur Erstellung eines Konzeptes hat jeweils eine breite Mehrheit in der Gemeindevertretung am Mittwochabend (neun Nein-, fünf Ja-Stimmen, eine Enthaltung) und bereits zuvor in den Ausschüssen abgelehnt.
In der Gemeinde Brieselang sind insgesamt rund 1.200 Hunde steuerpflichtig, davon 860 ordnungspflichtig gemeldet. Doch abseits der bestehenden Leinenpflicht gibt es immer mal wieder Konflikte mit den Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Zuletzt etwa auf angrenzenden privaten Feldern und Wiesen im Gemeindegebiet. Während Landwirte etwa bei der Aussaat Probleme mit den Fäkalien sehen, kümmert das die Hundebesitzer nicht immer. Die Hundekotbeutel, die der Tierhalter bei sich tragen muss, das wird vom Ordnungsamt gemäß der Straßen- und Anlagenverordnung kontrolliert und bei Fehlverhalten geahndet, bleiben zuweilen in der Tasche oder sind erst gar nicht vorhanden. Erst zuletzt wurden wieder 10.000 Beutel von der Verwaltung angeschafft. Zwölf sogenannte Dog-Stationen (Hundetoiletten) gibt es im Gemeindegebiet. Die Disziplin der Hundehalter bleibt also gefragt.
Davon unberührt wurde nun der IBB-Antrag zurückgewiesen. Den vorwiegenden Grund lieferte Bürgermeister Wilhelm Garn gleich mit: Justitia. „In der geschlossen Ortschaft Brieselang herrscht Leinenzwang. Ein Hundeauslauf ist in den Außenbereichen und den Hundeübungsplätzen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gegeben. Gerichtliche Entscheidungen haben festgehalten, dass die Erreichung der Außenbereiche durch die Hundebesitzer zumutbar ist und die Gemeinde Brieselang kein Hundeauslaufgebiet schaffen muss.“
Und: Eigene geeignete Grundstücke für ein Hundeauslaufgebiet seien der Verwaltungsspitze zufolge weder innerorts noch in den Randgebieten vorhanden. Ein Ankauf von brachliegenden Flächen, so die Anregung von IBB-Fraktionschef Ralf Heimann, kommt laut Bürgermeister Wilhelm Garn mit Blick auf die herrschenden Preise nicht infrage. Zudem müssten rechtliche Rahmenbedingungen (Größe der Fläche & Co.) geschaffen werden, um ein Hundeauslaufgebiet tatsächlich aufleben zu lassen.
Die Frage, ob es überhaupt angenommen werden würde, kann zudem nicht beantwortet werden. „Eine Umsetzung ist in Summe mehr als schwierig“, so Garn. Für ihn und die Mehrheit der Abgeordneten hat ein Hundeauslaufgebiet, das mit nicht unerheblichen Kosten verbunden wäre, folglich keine Priorität.
Zur Info:
Gemäß der Satzung der Gemeinde Brieselang über die Erhebung einer Hundesteuer müssen die jeweiligen Halter für einen Vierbeiner pro Jahr 61,36 Euro zahlen. Sollte ein zweiter Hund angemeldet werden entstehen zusätzlich Kosten in Höhe von 153,39 Euro. Ein dritter Hund schlägt mit 205 Euro zu Buche. Eine Summe 419,75 würde dann fällig werden. Bei gefährlichen Hunden gelten gesonderte finanzielle Steuermaßstäbe: für den ersten Hund fallen 480 Euro an, für den zweiten und jeden weiteren Hund je 1.000 Euro. Und: Rund 78.400 Euro an Hundesteuereinnahmen hätten im Jahr 2017 in den Gemeindesäckel fließen müssen, wenn es denn keine säumigen Zahler geben würde. (Foto: CS / Text: Gemeinde Brieselang – Patrik Rachner)
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