Uhren, Handys, Schlüssel & Co.: Im Bürgerbüro der Gemeinde werden Fundstücke, die unter anderem die Verwaltung oder die Finder verwahren, von den Brieselangerinnen und Brieselangern oftmals gemeldet. Raritäten sind auch zu finden, selbst Rollatoren oder eine dreistellige Summe Bargeld wurde in der Vergangenheit bereits abgegeben.
Fahrräder sind indes klar auf Platz eins der Fundhitliste. Regelmäßig finden deshalb auch beliebte Versteigerungsaktionen statt, aber erst dann, wenn das Fundaufkommen besonders hoch ist und die Eigentümer sich nicht gemeldet haben.
Geldbörsen und Schlüssel gehen immer wieder verloren, das kennt fast jeder. Für Betroffene ist dies zumeist sehr ärgerlich, schließlich ist das auch mit Folgekosten verbunden. Ausweise müssen neu ausgestellt, Schlüssel neu angefertigt oder Kreditkarten gesperrt und neu beantragt werden. Wer Glück hat, kann dann darauf verzichten, wenn ehrliche Finder die Utensilien beim Fundbüro der Gemeinde abgeben. 72 Fahrräder sind seit 2015 bis Ende Juli 2018 als Fundstücke gemeldet worden, acht sind es bislang im ersten Halbjahr gewesen. Zwölf Handys, ein Fahrradanhänger, eine Brille oder gar ein Kaschmirpullover sind im selben Zeitraum verwahrt worden.
Rechte und Pflichten haben indes auch die Finder. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit Blick auf die Paragrafen 965 bis 984 geregelt. Stichworte wie Anzeigepflicht des Finders, Verwahrungspflichten, Finderlohn, der Eigentumserwerb des Finders oder die Rechte des Finders nach Ablieferung können darunter unter anderem zusammengefasst werden. Grundsätzlich gilt: Aufbewahrungsfristen müssen natürlich eingehalten werden.
Sobald die Verwaltung die Fundsachen per öffentlicher Bekanntmachung verkündet, muss der Eigentümer innerhalb von sechs Wochen reagieren und die Rechte im Fundbüro geltend machen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Eigentum nach Paragraf 976 BGB an den Fundsachen, falls der Eigentümer sich nicht meldet, nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro oder der Polizei auf den Finder oder bei Verzicht auf jegliche Fundrechte auf die Gemeinde des Fundortes übergehen.
In letzterem Fall können dann beispielsweise Versteigerungsaktionen durchgeführt werden. Mit anderen Worten: Nach Ablauf der Fristen landen die Fundsachen nicht einfach im Müll. Stattdessen kann die Gemeinde darüber hinaus auch Sachspenden an gemeinnützige Organisationen offerieren, allerdings immer unter Maßgabe, dass nicht nur eine Organisation profitiert. (Foto/Text: Gemeinde Brieselang/Rachner)
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