Das Bürgerbudget für die Kernstadt Nauen geht in die nächste Runde. Dafür werden auch im Jahr 2021 wieder 50.000 Euro zur Verfügung stehen. Mit dem Bürgerbudget haben alle Nauenerinnen und Nauener die Möglichkeit, ihre Vorschläge und Ideen für Projekte die ihnen wichtig sind, auf den Weg zu bringen.
Dabei geht es z.B. um kleinere Investitionen, um bestimmte kulturelle Veranstaltungen oder andere wünschenswerte Maßnahmen, die die Stadtverwaltung bisher nicht eingeplant hat.
So konnte mit Hilfe des Bürgerbudgets im Jahr 2019 u.a. für den Spielplatz „Am Bogen“ in der Stadtrandsiedlung eine Nestschaukel und zwei Sitzbänke angeschafft werden bzw. der Frischemarkt auf dem Rathausplatz ins Leben gerufen werden, welcher sich seitdem großer Beliebtheit erfreut. Auch im kulturellen Bereich wurden bereits einige Vorschläge umgesetzt. Es wurde ein öffentlicher Bücherschrank auf dem Vorplatz des Stadtbades aufgestellt, es fand eine Filmwoche im Richart-Hof statt und aktuell läuft dort noch die Disney-Ausstellung. Auch für das Haushaltsjahr 2020 wurden von den Bürgern bereits viele Vorschläge gemacht und die durchzuführenden Maßnahmen von den Stadtverordneten inzwischen beschlossen. So sollen zur Verbesserung der Sauberkeit im Stadtgebiet weitere Papierkörbe aufgestellt werden, der Stadtpark soll durch einige Maßnahmen an Attraktivität gewinnen und es wird sich wieder einiges im Bereich der Nauener Spielplätze tun. Dies sind nur einige Ideen für 2020 gewesen.
Christian Beckmann, Nauens Kämmerer, erläutert dazu: „Das Verfahren funktioniert folgendermaßen: Einwohner des gesamten Stadtgebietes, die mindestens 16 Jahre alt sind, können jeweils bis zu drei Vorschläge an die Kämmerei einreichen. Abgabetermin der Vorschläge ist immer der 31. März des Vorjahres. Termin für das Haushaltsjahr 2021 ist also der 31. März 2020“, so Herr Beckmann.
Die Vorschläge sind an die Stadt Nauen, Kämmerei, Rathausplatz 1 zu richten. Sie können schriftlich, mündlich zur Niederschrift in der Kämmerei oder elektronisch an buergerbudget@nauen.de eingereicht werden. Auf dem Vorschlag sind der vollständige Name, die Anschrift, das Geburtsdatum und der konkrete Vorschlag mit einer kurzen Erläuterung anzugeben. Jede/r Vorschlagsberechtigte darf maximal drei Vorschläge einreichen. Die Vorschläge können noch bis zum 31.03.2020 für das Haushaltsjahr 2021 eingereicht werden. (Text/Fotos: Norbert Faltin/Stadtverwaltung Nauen)
Dies ist eine Pressemitteilung, die der Redaktion zugeschickt wurde, und die wir zur Information der Bürger in der Region Havelland unredigiert übernehmen.
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