Im Zusammenhang mit den beiden geplanten Baustellen in der Seegefelder Straße im Bereich der Hallenbadbaustelle und in der Seeburger Straße (Landesstraße L20) sind in den letzten Tagen von verschiedenen Seiten Informationen verbreitet worden, deren Richtigkeit nicht bestätigt werden kann. Kritisiert wurde eine Vollsperrung der Seegefelder Straße zeitgleich zur Vollsperrung der Landesstraße L20. Weiterhin wurde durch Berichte und Stellungnahmen der Eindruck erweckt, fehlende Abstimmungen zwischen der Stadt Falkensee und dem Land würden zu einem Verkehrschaos führen.
Während die Vollsperrung der Seegefelder Straße notwendig und seitens der Stadt als zuständigen Straßenbaulastträgers beabsichtigt ist, wird seitens des für die Landesstraße L20 zuständigen Landesbetriebes für Straßenwesen derzeit nicht von einer gleichzeitigen Vollsperrung ausgegangen. Seitens des Landesbetriebes wurde mitgeteilt, dass zunächst beabsichtigt ist, einen Streckenabschnitt einschließlich der Kreuzungspunkte zur Straße der Einheit und zur Seegefelder Straße zu sanieren.
Die Sanierung ist nach unserer Kenntnis zwingend wegen der Schäden an den Fahrbahnen erforderlich und kann nicht verschoben werden. Die entstandenen Spurrinnen beeinträchtigen die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmenden, insbesondere auch von Motoradfahrenden bei Regenereignissen. Der Landesbetrieb hat informiert, dass zudem die durch die Spurrinnen entstandenen Verwerfungen die Funktionssicherheit der Ampelanlage an dieser viel befahrenen Kreuzung erheblich beeinträchtigen.
Eine Vollsperrung der Landesstraße ist in diesem Bereich während der Deckenerneuerung aber derzeit nicht geplant. Die östliche und westliche jeweils zweistreifige Fahrbahn sollen nacheinander saniert werden, so dass der Verkehr auf der Landesstraße über die jeweils andere Fahrbahn im Gegenverkehr geführt werden kann. Allerdings muss der Querungsverkehr, insbesondere auch auf der Seegefelder Straße, nach derzeitigem Stand über die Bauzeit an beiden Fahrbahnen der Landesstraße gesperrt werden, da jeweils eine der zu überquerenden Fahrbahnen als Baustelle nicht zur Verfügung steht.
Insofern ist festzustellen, dass die zeitgleichen Arbeiten an der Seegefelder Straße und der Landesstraße L20 sogar zu einer Verringerung der Zeit einer Vollsperrung der Seegefelder Straße führen können. Die Behauptung, durch die Gleichzeitigkeit der Baumaßnahmen würde sich die Situation verschärfen, trifft nicht zu. Ungünstiger für die Verkehrsteilnehmenden wäre, wenn zunächst die Vollsperrung der Seegefelder Straße wegen der Baustelle am Hallenbad und nach der dortigen Fertigstellung und Freigabe dieses Abschnittes eine Vollsperrung der Seegefelder Straße wegen den Bauarbeiten auf der Landesstraße L20 erfolgen würde.
Die dargestellten Planungsstände sind nicht abschließend. Der Landesbetrieb und die Stadtverwaltung werden rechtzeitig über die notwendigen Einschränkungen informieren. Voraussetzung für die Informationen ist jedoch das Erreichen eines verbindlichen Planungstandes auch in Hinblick auf die Bauzeitenplanung. Dieser Stand ist derzeit noch nicht erreicht. (Info: Stadt Falkensee / Fotos: Unser Havelland)
Dies ist eine Pressemitteilung, die der Redaktion zugeschickt wurde, und die wir zur Information der Bürger in der Region Havelland unredigiert übernehmen.
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